Rechtsanwalt

Rechtsanwalt: Tätigkeitsschwerpunkt, Interessensschwerpunkt, Fachanwalt

Nach §7 der Berufsordnung kann jeder Rechtsanwalt insgesamt fünf Interessens- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte benennen, davon allerdings höchstens drei Tätigkeitsschwerpunkte.

Der Rechtsberatungssuchende sollte jedoch vorsichtig sein, denn Interessenschwerpunkt heißt lediglich, daß der Rechtsanwalt vorwiegend Mandate in diesem Bereich übernehmen will.

Bei den Tätigkeitsschwerpunkten kann der Mandant auf etwas mehr reale Erfahrung hoffen, wobei auch dies keine berufliche Qualifikation garantieren kann. Nach dem Gesetz dürfen Rechtsanwälte einen Tätigkeitsschwerpunkt nur benennen, wenn diese nach der Zulassung mehr als zwei Jahre nachhaltig auf diesem Gebiet tätig waren. Auch das garantiert keine Qualifikation, denn eine stattliche Prüfung wie bei der Spezialisierung zum Fachanwalt gibt es hier nicht.

Die Bezeichnung Fachanwalt wird nur von den Rechtsanwaltskammern vergeben, in denen jeder Rechtsanwalt zwingend Mitglied ist, und ist damit vergleichbar mit einer Zusatzausbildung. Sie zeigt, dass der Anwalt auf einem bestimmten Gebiet besondere zusätzliche Kenntnisse hat. Um Fachanwalt auf einem Rechtsgebiet zu werden, muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besuchen, dieser muß im zeitlichen Umfang mindestens 120 Stunden betragen. Außerdem müssen Klausuren geschrieben und bestanden werden, in denen der Fachanwalt-Lehrstoff abgefragt wird. Ebenso muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren in "seinem" Fachgebiet eine bestimmte Anzahl von Fällen (je nach Rechtsgebiet zwischen 60 und 120 Fällen) selbständig bearbeitet hat. Um den Fachanwaltstitel behalten zu dürfen, muss der Fachanwalt dann jährlich mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.


Kontakt & Feedback · Städte · Impressum