Energiepass
Der Energiepass beschreibt die Sparsamkeit bei Energie von Wohnungen und Häusern.
Ab Anfang 2006 müssen Vermieter oder Eigentümer bei jedem neu abgeschlossenen Mietvertrag und Kaufvertrag einen
Energiepass vorlegen. In Immobilienanzeigen soll künftig so
selbstverständlich mit der Energieeffizienzklasse A geworben werden können, so wie es bei Kühlschränken und
Waschmaschinen längst Praxis ist. Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel
muss zukünftig ein Energiepass vorgelegt werden, dieser soll die Heizkosten und Warmwasserkosten sowie den Zustand
der Gebäudedämmung transparent machen. Somit soll auch für Immobilienbesitzer ein Anreiz geschaffen werden, bestehende
Gebäude energietechnisch zu sanieren und erneuerbare Energien einzusetzen.
Unter anderem werden Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger, Handwerker den Energiepass ausstellen können, die
Kosten des Energiepasses richten sich dabei nach der Wohnfläche. Zum Beispiel könnte man für den Energiepass eines
Einfamilienhaus grob geschätzt mit ca. 450 Euro rechnen. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte aber ein beachtlicher Teil
durch Fördermittel wieder erstattet werden, sodass der Hauseigentümer nur etwa die Hälfte der genannten Summe zu
zahlen hätte. Die Hausrat-Versicherung bleibt davon unberührt.
Laut EU-Richtlinie müssen die Angaben im Energieausweis alle zehn Jahre überprüft werden, der Energiepass wäre also
bis zu zehn Jahre gültig. Seit Februar 2002 ist der Energiebedarfspass übrigens schon für Neubauten Pflicht, für
bestehende Gebäude gab es die Energiepässe (auch als Wärmepässe bezeichnet) bislang bereits auf freiwilliger Basis.
Ein Anwalt kann mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung die Ausstellung eines Energiepasses beantragen.