Energiepass

Der Energiepass beschreibt die Sparsamkeit bei Energie von Wohnungen und Häusern.

Ab Anfang 2006 müssen Vermieter oder Eigentümer bei jedem neu abgeschlossenen Mietvertrag und Kaufvertrag einen Energiepass vorlegen. In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienzklasse A geworben werden können, so wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel muss zukünftig ein Energiepass vorgelegt werden, dieser soll die Heizkosten und Warmwasserkosten sowie den Zustand der Gebäudedämmung transparent machen. Somit soll auch für Immobilienbesitzer ein Anreiz geschaffen werden, bestehende Gebäude energietechnisch zu sanieren und erneuerbare Energien einzusetzen.
Unter anderem werden Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger, Handwerker den Energiepass ausstellen können, die Kosten des Energiepasses richten sich dabei nach der Wohnfläche. Zum Beispiel könnte man für den Energiepass eines Einfamilienhaus grob geschätzt mit ca. 450 Euro rechnen. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte aber ein beachtlicher Teil durch Fördermittel wieder erstattet werden, sodass der Hauseigentümer nur etwa die Hälfte der genannten Summe zu zahlen hätte. Die Hausrat-Versicherung bleibt davon unberührt.
Laut EU-Richtlinie müssen die Angaben im Energieausweis alle zehn Jahre überprüft werden, der Energiepass wäre also bis zu zehn Jahre gültig. Seit Februar 2002 ist der Energiebedarfspass übrigens schon für Neubauten Pflicht, für bestehende Gebäude gab es die Energiepässe (auch als Wärmepässe bezeichnet) bislang bereits auf freiwilliger Basis.
Ein Anwalt kann mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung die Ausstellung eines Energiepasses beantragen.


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